Innovative MCI-Früherkennung mit neotivCare
Der Einsatz von neotivCare wird aktuell noch nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet, kann aber als IGeL in der Praxis angeboten werden. Diese individuelle Gesundheitsleistung wird dann nicht nach dem EBM, sondern nach der GOÄ abgerechnet, Ihren Patientinnen und Patienten stellen Sie eine Rechnung. Für neotivCare setzen sich die Kosten der IGeL-Leistung aus dem Preis für die neotivCare-Anwendung (individueller Freischaltcode für Ihre Patientinnen und Patienten) sowie Ihre Leistungen (Anamnese- und Befundgespräch) zusammen.